Lohnrichtlinie ab 01.01.2023
In den Verhandlungen mit unserem Sozialpartner Les Routiers Suisses Sektion Schaffhausen-Nordostschweiz am 16.11.2022 wurde vereinbart, dass die minimalen Bruttolöhne ab Januar 2023 angepasst werden.
Wir bitten alle Sektionsmitglieder, diese Lohnrichtlinie einzuhalten und anzuwenden.
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